Kostenübernahme durch die Krankenkassen
Dass die professionelle Zahnreinigung der Erhaltung der Zähne gut tut, steht wohl außer Frage. Jedoch gibt es bezügliche der Kostenübernahme für die Zahnreinigung verschiedene Regelungen der Krankenkassen.
Unterschied zwischen privaten und gesetzlichen Krankenkassen.
Grundsätzlich handelt es sich bei der professionellen Zahnreinigung um eine Privatleistung. Das heißt, dass Patienten, die in einer gesetzlichen Krankenkasse (z.B. AOK, Barmer, TK etc.) versichert sind die Kosten in der Regel selbst tragen Müssen. Versicherte einer Privaten Krankenkasse (z.B. Hanse Merkur, Allianz etc.) bekommen die Kosten für die Zahnreinigung beim Zahnarzt je nach Vertrag erstattet.
Jedoch gibt es dennoch Unterschiede zwischen den Krankenkassen und auch den Versicherungsverträgen. So kann es sein, dass auch gesetzlich Versicherte nach Einreichung der Rechnung für die Zahnreinigung zumindest einen Teil erstattet bekommen. Gesetzlich Versicherte haben außerdem die Möglichkeit im Rahmen einer privaten Zahnzusatzversicherung die Übernahme der Kosten einer professionellen Zahnreinigung abzusichern.
Wir empfehlen einen Blick in den Versicherungsvertrag oder die direkte Nachfreige bei Ihrer Krankenkasse, um zu erfahren ob die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung übernommen werden.
Welche Krankenkasse übernimmt die Kosten der Zahnreinigung?
Quelle: Check24